IST Consulting GmbH/Institut für Sportbodentechnik
     IST Consulting GmbH/Institut für Sportbodentechnik

Rechtliches:

Unsere gültigen AGB werden ausschliesslich auf unserer Website aktualisiert

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IST Consulting GmbH


Stand: 1. Januar 2024

1.             Geltungsbereich

1.1.          Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweich- ende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.2.          Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werde, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.3.          Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber.

1.4.          Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern; einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen.

 

2.             Preise- Zahlungsbedingungen

2.1.          Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erheben wir Kosten nach unserer bei Vertragsabschluss jeweils geltenden Kostenordnung. Kostenschuldner ist der Auftraggeber.

2.2.          Erhöhen sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrages und seiner vollständigen Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Löhne, Wareneinsatz oder Energie, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.

2.3.          Kostenerhöhungen sowie notwendig werdende wesentliche Änderungen des Auftragsumfan-ges werden dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

2.4.          Die Kosten für Prüfgegenstände, auch Trans-portkosten und Kosten für die Beschaffung der Prüfgegenstände, gehen zu Lasten des Auf-traggebers. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Prüfgegenstände sechs Wochen aufbewahrt. Wird eine längere Aufbewahrung gewünscht, so wird eine angemessene Lagergebühr erhoben. Die Kosten für eine um-weltverträgliche Entsorgung der Prüfgegen-stände trägt der Auftraggeber.

2.5.          Die Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzug auf das Konto 3087921, BLZ 692 500 35, IBAN-Nr. DE35 6929 0000 0003 0879 21 bei der Volksbank in D-78224 Singen/Htwl. oder auf das Kto. Nr. 287-M0397808.0, IBAN CODE: CH96 0028 7287 M0397808.0 bei der UBS AG in CH-8200 Schaffhausen zahlbar.

2.6.          Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung aufgrund von Forderungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zahlungen, die nicht unsere im Zeitpunkt der Zahlung bestehende Gesamtforderung decken, werden verrechnet, eine anderweitige Bestimmung ist für uns nicht verbindlich.

2.7.          Das IST behält sich vor, für Prüfungen/Leistungen Vorkasse zu fordern. Generell wird für Prüfungen und/oder Firmen mit Sitz im Ausland (ausserhalb der Schweiz und der BRD) Vorkasse verlangt.

3.             Verschwiegenheit

Wir erteilen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Auskünfte über laufende oder abgeschlossene Prüfungen. Für akkreditierte Prüfverfahren sind  wir berechtigt, Unteraufträge an ISO 17025 akkreditierte Prüflabors zu vergeben.  Prüfmuster werden generell nicht mit Produktbezeichnungen sondern anonym, mit Proben-Nummer versehen, weitergeleitet. Die Vertraulichkeit bleibt dadurch gewahrt.

4.             Veröffentlichungen

Jede gekürzte oder auszugsweise Veröffent-lichung von Gutachten oder Prüfberichten darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Geneh-migung erfolgen. Das gleiche gilt für die Ver-wendung von Gutachten, Prüfberichten oder Prüfergebnissen zu Werbezwecken.

5.             Verbindliche Leistungsfristen

Verbindliche Leistungsfristen bedürfen aus-drücklicher Vereinbarung über den Zeitpunkt. Unvorhersehbare höhere Gewalt und andere unvorhersehbare aussergewöhnliche Ereig-nisse, zu denen auch Material-, Energie-, Ar-beitskräfte- und Transportraummangel, Produk-tionsstörungen, Arbeitskampf, Lieferfristüber-schreitungen der Vorlieferanten, Verkehrs-störungen und behördliche Verfügungen gehör-en, die uns ausserstande setzen, unsere Lei-stungsverpflichtungen zu erfüllen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit der Leistung voll von der Leistungspflicht. Der Auftraggeber wird über das Eintreten eines solchen Falles sobald wie möglich unterrichtet. Im ersten Fall verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behin-derung.

6.             Verzug

Geraten wir mit einer Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz we-gen Nichterfüllung nur berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und dabei zugleich den Rücktritt oder den Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung angedroht hat. Schadensersatz-ansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung des Vertrages sind im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.             Ueberprüfung

Erhebt der Auftraggeber gegen den Prüfbericht innerhalb von 14 Tagen Einwendungen, so wird das Ergebnis von uns überprüft. Bestätigt die Ueberprüfung das beanstandete Ergebnis, so hat der Auftraggeber die Kosten diese Ueberprüfung zu tragen.

8.             Aufbewahrung Prüfmuster

Die eingereichten Prüfmuster werden nach durchgeführter Prüfung 6 Wochen aufbewahrt. Referenzmuster 10 x 10 cm werden 2 Jahre aufbewahrt. Sofern der Kunde die Rücksendung der Proben nach erfolgter Prüfung verlangt, werden ihm diese – soweit noch vorhanden – auf dessen Kosten zugesandt.

9.             Beschwerden

Kunden erhalten auf Verlangen Auskunft über das Beschwerdeverfahren. Die Beschwerde wird ohne Verzug dem QM-Verantwortlichen gemeldet. Dieser ist verantwortlich für die unverzügliche Bearbeitung der Beschwerde. Der Kunde erhält innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Antwort.

10.           Haftung

10.1.        Für fehlerhafte Prüfungen oder Prüfergebnisse oder für bei der Durchführung von Unter-suchungen von uns verursachte Schäden haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2.        Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auch für Sach- oder Personenschäden auf die Dek-kungssumme unserer Haftpflichtversicherung (derzeit CHF 500‘000 je Schadensfall) beschränkt.

10.3.        Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, an die er Prüfergebnisse weitergegeben hat oder bei denen Schäden durch Verwendung von Prüfergebnissen entstehen.

11.           Rechtsvorschriften

Das Rechtsverhältnis mit Vertragspartner in der BRD unterliegt deutschem Recht. Internationale und Schweizer Vertragspartner unterliegen Schweizer Recht.

12.           Gerichtsstand

Gerichtsstand für BRD-Vertragspartner ist Konstanz, für Internationale und Schweizer Vertragspartner ist Eschenz, auch für Klagen aus Wechseln und Schecks sowie Arrestverfahren, sofern keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

13.           Schlussklausel

13.1         Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Be-stimmung unserer Geschäftsbedingungen be-rührt die Wirksamkeit diese Vertrages und alle übrigen Bedingungen nicht.

13.2.        Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die gültigen AGB sind auf der website: www.ist-ch.com veröffentlicht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auf-traggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch des Auftraggebers muss innerhalb einer Woche nach Auftragsbestätigung erfolgt sein.

 

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